Winterdienst

Unser Winterdienst befreit die wichtigsten Zuwegungen zu unseren Objekten von Schnee und Eis. Dies tut er nicht nur zu den üblichen Geschäftszeiten, sondern auch an Wochenenden und Feiertagen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es trotz aller Vorbereitungen zeitweise aufgrund aktueller Wetterlagen immer wieder einmal zu Verzögerungen kommen kann.

Und bitte denken Sie auch daran, dass Sie als Mieter selbst dafür zuständig sind, einen Teil des Winterdienstes an dem von Ihnen bewohnten Objekt durchzuführen. Werfen Sie hierzu einen kurzen Blick in die Hausordnung oder sprechen Sie uns an.

Veröffentlicht: 13.02.2024 09:55 Uhr

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